Art. 1 – BESCHREIBUNG DES MIETZEITRAUMS
Hochsaison: im online veröffentlichten Kalender für das Bezugsjahr in rot angegeben
Mitte der Saison: in grüner Farbe im online veröffentlichten Kalender für das Bezugsjahr angegeben
Nebensaison: im online veröffentlichten Kalender für das Bezugsjahr in Schwarz angegeben
Week-End: gilt nur in der Neben- und Mittelsaison und ist von Freitagnachmittag bis zum folgenden Montagmorgen gültig.
Art. 2 – Tarife INKLUSIVE: iva, grüne Karte für das Ausland, Haftpflichtversicherung mit einer festen Selbstbeteiligung von 1500,00 €; Feuer, Diebstahl mit einer festen Selbstbeteiligung von 1500,00 € (zu Lasten des Mieters).
Im Preis NICHT ENTHALTEN SIND: Gas für den Service, Kraftstoff, Autobahngebühren, Verkehrsverstöße, Toilettenflüssigkeiten, Wäsche, Geschirr, Besteck und Kochgeschirr sowie vom Mieter verursachte Schäden am Wohnmobil.
Art. 3 – Das gemietete Fahrzeug muss so verwendet werden, dass es in jedem Fall durch die für das Fahrzeug abgeschlossene Versicherung gedeckt bleibt, und die Zahl der darin beförderten Personen darf die im Fahrzeugschein angegebene Höchstzahl nicht überschreiten. Das Fahrzeug muss von Personen geführt werden, die in einer körperlichen Verfassung sind, die den Verkehrsvorschriften des Landes entspricht, in dem es benutzt wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Wohnwagen mit der gebotenen Sorgfalt zu benutzen, um die Sicherheit der beförderten Personen und die Unversehrtheit des darin befindlichen Eigentums zu schützen.
Art. 4 – RESERVIERUNG UND BEZAHLUNG: Der Charter-Antragsteller muss bei der Buchung eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Betrages für den gesamten Charter leisten, die im Falle einer späteren Stornierung von unserem Unternehmen als pauschale Entschädigung einbehalten wird. Der Restbetrag ist bei Abholung des Fahrzeugs zu zahlen (zusammen mit der Kaution von 1.500,00 €). Wenn die Buchung weniger als eine Woche vor dem Abreisedatum erfolgt, muss der Mietpreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bezahlt werden.
Jede Stornierung des Charters durch den Antragsteller zwischen dem 30. und 18. Tag zieht eine Strafe von 30 % der Kosten des gesamten Charters nach sich, zusätzlich zum Verlust der Anzahlung, wenn die Stornierung innerhalb von 15 Tagen erfolgt. Erfolgt dies weniger als 15 Tage vor dem geplanten Liefertermin, beträgt die Vertragsstrafe 80 % des gesamten Mietbetrags.
Art. 5 – UNGENUTZTE MIETZEITEN: keine Rückerstattung erfolgt, wenn der Kunde aus persönlichen Gründen zu spät beginnt oder die zuvor bestätigte Miete abbricht.
Art. 6 – VERLÄNGERUNG DES MIETZEITRAUMS: Wenn der Kunde den Mietzeitraum über die vereinbarten Bedingungen hinaus verlängern möchte, muss er sich direkt an uns wenden. Eine Bestätigung der Verlängerung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Bei unberechtigten Verspätungen, die nicht auf nachweislich höhere Gewalt zurückzuführen sind, wird dem Kunden eine Vertragsstrafe von 50,00 € pro Stunde Verspätung in Rechnung gestellt.
Art. 7 – SICHERHEITSANLEIHUNGDie Zahlung dieser Kaution in Höhe von 1.500,00 € dient zur Deckung von Schäden, die während der Mietzeit am Fahrzeug entstehen, und als Garantie dafür, dass das Fahrzeug in hygienisch einwandfreiem Zustand und mit entleerter Toilette, gespültem Schwarz- und Grauwassertank und gefülltem Trinkwassertank zurückgegeben wird. Für die letztgenannten Verstöße wird ein Betrag von 150,00 € als Strafe einbehalten. Die Kaution wird innerhalb von 48 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet, nachdem der Zustand des Fahrzeugs überprüft wurde. Der Kunde trägt die Kosten für Reifenreparaturen und das Auffüllen des Kraftstofftanks vor der Übergabe des Wohnmobils. Im Falle eines Unfalls wird die Kaution so lange einbehalten, bis die Haftung durch die Versicherung festgestellt wird.
Artikel 8 – ZUSTÄNDIGKEIT: Unser Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Körperverletzungen, Diebstahl oder versuchten Diebstahl, die von den Insassen eines unserer Fahrzeuge und den ihnen gehörenden Gegenständen erlitten werden. Ebenso haftet unser Unternehmen nicht für Störungen, die durch unbeabsichtigte Verspätungen, mechanisches Versagen, Fahrlässigkeit von Servicemitarbeitern usw. entstehen können. Sie haftet auch nicht für zusätzliche Kosten, die dem Kunden infolge von Verspätungen durch höhere Gewalt, erzwungene Reiseunterbrechungen, Krankheit, Naturkatastrophen, Streiks, Kriege, schlechtes Wetter usw. entstehen.
Art. 9 – ALTER DES FAHRERS: Führerschein seit mindestens 2 Jahren, Mindestalter 21 und Höchstalter 80 Jahre.
Art. 10 – MECHANISCHE FEHLER: muss der Kunde die Reparatur selbst durchführen, wobei die Kosten 50,00 € nicht überschreiten dürfen. Für größere Reparaturen muss eine vorherige Genehmigung bei unserer Zentrale eingeholt werden. Für die Erstattung muss eine reguläre Rechnung auf den Namen unseres Unternehmens ausgestellt werden.
Art. 11 – ZUSTÄNDIGKEIT FÜR VERSTÖSSE GEGEN DIE CDS: der Kunde haftet persönlich für alle Bußgelder und Verkehrsverstöße jeglicher Art, die während der Mietzeit auftreten, auch wenn sie nachträglich angezeigt werden. Unser Unternehmen benachrichtigt die Polizei über den Kunden, der am Tag des Verstoßes gemietet hat, indem es eine Kopie des Mietvertrags und eine Kopie des Führerscheins übermittelt.
Art. 12 – Sollte es Unserem Unternehmen aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich sein, das gebuchte Fahrzeug zum vorgesehenen Termin zu liefern, kann keine Gebühr oder Entschädigung verlangt werden.
Art. 13 – Die Leasinggesellschaft gestattet dem Leasingnehmer die Nutzung des Fahrzeugs sowohl in Italien als auch im Ausland.
Art. 14 – Während des Mietzeitraums kann das Auto des Mieters auf unserem Parkplatz abgestellt werden, ohne dass das Unternehmen für eventuelle Schäden oder Diebstahl haftet.
Art. 15 – Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die dem italienischen Recht unterliegen, ist das Gericht von Novara zuständig.
via Novara, 151 Trecate (NO)
Mon - Fre: 8.30 - 12.30 | 14.00 - 18.00